1. Streiche § 6 Abs.
5
„Anträge
auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen
dürfen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt
werden, wenn der Verwaltungsausschuß einen entsprechenden Beschluß
empfohlen hat oder die Beschlußfassung des Rates mehr als 6 Monate
zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich
verändert hat.“
Begründung: Dies
ist eine völlig überflüssige Regelung, da der Rat jederzeit
die Nichtbefassung mit einem Antrag beschließen kann. In Herzberg
wurden noch keine schlechten Erfahrungen mit der ursprünglichen (Nicht-)
Regelung gemacht, wozu also dieser neue Paragraph ?
2. § 8 Abs. 2
„Auf
einen Antrag zur Geschäftsordnung erteilt die/der Ratsvorsitzende
zuerst der Antragsstellerin/dem Antragssteller das Wort zur Begründung
und gibt je einem Ratsmitglied der Fraktionen und Gruppen
Gelegenheit zur Stellungnahme.“
Streiche „je“ und „der Fraktionen und Gruppen“. Ersetze „Stellungnahme“
durch „Gegenrede“.
Füge neuen Satz 2 ein: „In besonderen Fällen kann die/der Ratsvorsitzende
eine Geschäftsordnungsdebatte zulassen.“
Satz 2 wird Satz 3.
Begründung: Bei
GO-Anträgen ist es üblich, eine Fürsprache und eine Gegenrede
zuzulassen. Es gibt keinen Grund, im Herzberger Stadtrat ein anderes Verfahren
zu beschließen. Erst recht kann es nicht sein, daß das Recht,
sich zu GO-Anträgen zu äußern nur den Fraktionen (SPD,
CDU) zugestanden werden soll. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung
der Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören.
Bei einigen wichtigen GO-Anträgen,
z.B. Vertagung, nichtöffentliche Behandlung kann es sich als notwendig
erweisen, eine GO-Debatte zu führen. Diese Möglichkeit sollte
auch die Geschäftsordnung für den Herzberger Rat bieten.
3. Streiche § 10 Abs.
7
„Die Redezeit beträgt
für jede(n) Redner(in) zu jedem Beratungsgegenstand bis zu 3 Minuten.
Innerhalb einer Fraktion oder Gruppe kann die Redezeit auf andere Mitglieder
übertragen werden. Die/der Ratsvorsitzende kann die Redezeit verlängern
(z.B. bei Haushaltsreden). Bei Widerspruch beschließt der Rat über
die Verlängerung der Redezeit.“
Begründung: Diese
Regelung ist zutiefst undemokratisch und zielt nur darauf ab, die Einzelmitglieder
mundtot zu machen. Ein SPD-Ratsmitglied könnte 51 Minuten, ein CDU-Ratsmitglied
42 Minuten reden.
Der Rat hat auch so die Möglichkeit,
eine Redezeitbegrenzung per GO-Antrag zu beschließen, auch dieser
Paragraph ist daher überflüssig.
4. Ersetze § 14 Abs.
4 und 5, Satz 1
„(4) Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Jedes Ratsmitglied kann
verlangen, daß in der Niederschrift vermerkt wird, wie es abgestimmt
hat. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder
ist namentlich abzustimmen und das Ergebnis in der Niederschrift zu vermerken.
Dies gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge.
(5) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder
ist geheim abzustimmen; die geheime Abstimmung hat Vorrang vor namentlicher
Abstimmung.“
durch
die ursprüngliche Fassung in der alten Geschäftsordnung:
„(4) Es
wird in der Regel offen abgestimmt. Auf Antrag eines anwesenden Ratsmitglieds
ist namentlich oder geheim abzustimmen. Die geheime Abstimmung hat Vorrang
vor namentlicher Abstimmung.“
Absatz 5, Satz 2 bleibt unverändert.
Begründung: Mit
der ursprünglichen Regelung hat es auch in diesem Fall in Herzberg
keine Probleme gegeben. Warum also diese Verschärfung ?
Es geht wohl leider wiederum
um die Beschneidung der Rechte einzelner Ratsmitglieder.
Ich hoffe, daß die Ratsmitglieder
von SPD, CDU und Grünen erkennen, daß man gerade einzelnen,
neuen und jungen Ratsmitgliedern nicht sofort jede Chance zur konstruktiven
Mitarbeit nehmen sollte. Bitte nehmen Sie mir den Maulkorb ab und stimmen
Sie meinen Änderungsanträgen zu.
Veit Kühne, F.D.P.
Veit
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